Allgemeine Geschäftsbedingungen
inventivo, Nils Harder, 1. Januar 2012
1. Gegenstand des Vertrages
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der inventivo, Nils Harder, nachfolgend in Kurzform „Anbieter“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Auftraggeber“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden vom Anbieter nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1. Der Anbieter erbringt die Dienstleistung gemäß der nachfolgend vereinbarten Bedingungen gegen die nachfolgend vereinbarte Vergütung. Die Projekt- und Erfolgsverantwortung trägt der Auftraggeber. Der Anbieter erbringt die Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.
2. Der Vertragsgegenstand kann in einer einmaligen, auch in Teilen zu erbringenden Leistung bestehen oder auf Dauer angelegt sein.
3. Der Anbieter bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung.
4. Der Anbieter erbringt seine Leistungen als selbständiger Unternehmer. Dabei unterliegt er nicht der Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Der Anbieter ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit insbesondere örtlich und zeitlich nicht gebunden.
5. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.
6. Der Auftraggeber ist gegenüber den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern des Anbieters nicht weisungsbefugt.
7. Der Anbieter ist verpflichtet, die Leistungen grundsätzlich persönlich zu erbringen. Im Falle einer Erkrankung oder sonstigen Dienstverhinderung ist dies dem anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Bedient sich der Anbieter im Einzelfall bei der Ausführung der Tätigkeit anderer Personen, insbesondere Spezialisten zu Einzelfragen, bleibt er für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen nach diesem Vertrag gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.
Mitwirkungspflichten
1. Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass der von ihm benannte Ansprechpartner dem Anbieter die für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellt, soweit nicht vom Anbieter geschuldet. Darüber hinaus sorgt der Auftraggeber für deren Aktualisierung. Der Anbieter darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer soweit er erkennt oder erkennen muss, dass diese unvollständig oder unrichtig sind.
2. Der Auftraggeber hat dazu die Dienstleistungserbringung durch den Anbieter zu beobachten.
3. Der Auftraggeber wird selbst oder über eigene Dienstleister für eine ordnungsgemäße
Datensicherung und Ausfallvorsorge für Daten und Komponenten (etwa Hardware,
Software) sorgen, die deren Art und Bedeutung angemessen ist.
4. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter
Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen
schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum
Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des
Mangels. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden dafür die entsprechenden Formulare
und Verfahren des Anbieters verwendet.
Nutzungsrechte
1. An den Dienstleistungsergebnissen, die der Anbieter im Rahmen des Vertrages erbracht und dem Auftraggeber übergeben hat, übertragt er im Rahmen des genannten Projekts jedwede Rechte dem Auftraggeber und verzichtet auf alle Rechte in Bezug auf das geistige Eigentum. Hiervon ausgeschlossen ist das Recht zur Vervielfältigung, zum Vertrieb und zur Verbreitung.
Vertragsbeginn und Vertragsbeendigung
1. Das Vertragsverhältnis beginnt am im Dienstvertrag festgelegten Datum
2. Jede Vertragspartei kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einer Woche zum
Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
3. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses bedarf der Schriftform.
4. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Anbieter sämtliches in seinem Besitz
befindliche Eigentum des Auftraggebers und die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich und unaufgefordert an den
Auftraggeber herauszugeben.
Vergütung
1. Der Anbieter erhält für jede geleistete volle Stunde seiner Tätigkeit den im Dienstvertrag festgelegten Stundensatz. Die Vergütung wird der Anbieter dem Auftraggeber je nach Auftragsvolumen am Ende jeder Woche oder am Ende eines jeden Monats unter Spezifizierung der Tätigkeit und ihrer Dauer in Rechnung stellen.
2. Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise. Hinzu kommt die jeweils geltende
gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %.
3. Der Auftraggeber wird das Honorar innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt einer
ordnungsgemäßen Rechnung auf das Konto des Anbieters überweisen.
4. Es obliegt dem Anbieter für die Abführung von Steuern, insbesondere Einkommensteuer,
und von etwaigen Sozialversicherungsbeiträgen Sorge zu tragen.
5. Aufwendungen, die im Rahmen der Tätigkeit des Anbieters anfallen, werden nach
ordnungsgemäßem Nachweis vom Auftraggeber erstattet.
6. Zu erwartende Aufwendungen werden dem Auftraggeber zuvor mitgeteilt.
7. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Anbieter die Vergütung frühestens 6 Monate
nach Vertragsschluss erhöhen, wenn die erhöhte Vergütung dem aktuellen Listenpreis des
Anbieters entspricht. Weitere Erhöhungen können frühestens 6 Monate nach
Wirksamwerden einer vorangegangenen Erhöhung erfolgen. Eine Erhöhung wird 1 Monate
nach Ankündigung wirksam.
8. Der Auftraggeber hat ein Kündigungsrecht, wenn sich die Vergütungssätze um mehr als fünf
Prozent erhöhen. Der Auftraggeber kann innerhalb einer Woche ab Zugang der Ankündigung zum
Zeitpunkt der Wirksamkeit einer solchen Erhöhung kündigen.
9. Reisekosten und -spesen sowie sonstige Aufwendungen werden nach der Preisliste des
Anbieters erstattet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
10. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.
11. Der Anbieter plant für die Umsetzung von Arbeiten, denen ein Angebot zu Grunde liegt, entsprechende Zeiten für deren Umsetzung ein. Erfolgt ein Rücktritt des Auftraggebers von dem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet der Anbieter dem Auftraggeber folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich im Angebot geregelten Auftragswert als Stornogebühr: Bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.
12. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung des Anbieters in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.
Sachmängel und Haftung des Anbieters
1. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen des Anbieters von der
vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.
Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer
Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht
reproduzierbaren oder anderweitig durch den Auftraggeber nachweisbaren Softwarefehlern oder
bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag
nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung
durch den Auftraggeber oder Dritte.
2. Der Anbieter kann Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit
2.1. er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Auftraggeber
konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder
2.2. eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Auftraggeber als
Mangel nachweisbar ist
3. Der Anbieter haftet dem Auftraggeber stets
3.1. für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
3.2. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der
Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
4. Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit er eine wesentliche
Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und
vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und
ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist
ausgeschlossen.
Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei
laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr.
Ergänzend und vorrangig ist die Haftung des Anbieters wegen leichter Fahrlässigkeit aus
dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchführung auf Schadens und Aufwendungsersatz
unabhängig vom Rechtsgrund insgesamt begrenzt auf den in diesem Vertrag vereinbarten
Prozentsatz von 50% der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung.
5. Bei notwendiger Wiederherstellung von Daten oder Komponenten (etwa Hardware,
Software) haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung
bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Ausfallvorsorge durch den Auftraggeber erforderlich
ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Auftraggeber vor
dem Störfall eine der Art der Daten und Komponenten angemessene Datensicherung und
Ausfallvorsorge durchgeführt hat. Dies gilt nicht, soweit dies als Leistung des Anbieters
vereinbart ist.
6. Der Anbieter haftet in keinem Fall wegen der in Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Der Anbieter haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrags gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
Krankheit, Arbeitsverhinderung und Urlaub
1. Der Anbieter hat keinen Anspruch auf Vergütung, wenn er infolge Krankheit oder sonstigen
Gründen an der Ausübung der Tätigkeit verhindert ist.
2. Der Anbieter hat keinen Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsgeld.
Wettbewerbsverbot/Tätigkeiten für Dritte
1. Es bleibt dem Anbieter überlassen, beliebig auch bei anderen Auftraggebern tätig zu werden.
Verschwiegenheit
1. Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt
gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während und nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren, soweit es sich nicht um lediglich dem
allgemeinen Stand der Technik entsprechende oder sonst offenkundige Tatsachen oder
Umstände handelt. Der Auftraggeber wird den Anbieter von dieser Verschwiegenheitspflicht
entbinden, wenn und soweit er gesetzlich zur Veröffentlichung der jeweiligen Informationen
verpflichtet ist.
2. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte
Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der
Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen
einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart
worden ist.
3. Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäftsgeheimnisse sowie über sonstige als
vertraulich bezeichnete Informationen (z.B. in Unterlagen, Dokumenten, Datenbeständen),
die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu
wahren und diese ohne schriftliche Einwilligung des anderen Vertragspartners weder über
den Vertragszweck hinaus zu nutzen noch offen zu legen.
Schlussbestimmungen
1. Die Vertragspartner sind sich einig, dass der vorliegende Vertrag abschließend ist und keine
anderen, auch mündlichen Abreden getroffen wurden.
2. Die AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn diesen seitens des Anbieters
nicht ausdrücklich widersprochen wurden.
3. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit
dieser Vereinbarung ist der Sitz des Anbieters, sofern der Auftraggeber Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
5. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden oder sollte die Vereinbarung unvollständig sein, so wird die Vereinbarung im
Übrigen Inhalt nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame
Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der
unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Münster, 1. Januar 2012